Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Bestellung und Verbreitung von UniFreePrint-Papier zu Werbezwecken
§ 1 Geltung und AGB des Werbekunden
1. Für die Bewerbung mittels UniFreePrint-Papier gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, auch wenn Unifreeprint abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Werbekunden nicht ausdrücklich widersprochen hat. Dem formularmäßigen Hinweis auf Geschäftsbedingungen des Werbekunden wird ausdrücklich widersprochen.2. Mit der Bestätigung dieser Bedingungen auf dem Bestellformular oder mit Bereitstellung der vertragsgemäßen Printanzeige per Dateiupload durch den Werbekunden gelten diese Geschäftsbedingungen durch ihn als vorbehaltlos angenommen – selbst im Falle eines vorangegangenen Widerspruchs. Abweichungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt ebenso für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
3. Es finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils bei dem Zustandekommen des Vertrags gültigen Fassung Anwendung.
§ 2 Vertragsabschluss
1. Die Angebote von Unifreeprint sind freibleibend und unverbindlich. Mündliche Auskünfte zu Preisen, Konditionen und Terminen sind stets unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Unifreeprint die Bestellung des Werbekunden ausdrücklich bestätigt.2. Werbung, Anpreisungen oder öffentliche Äußerungen von Unifreeprint stellen keine verbindlichen Angaben dar.
§ 3 Schwerwiegende Ereignisse
Schwerwiegende Ereignisse, wie insbesondere höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, kriegerische oder terroristische Auseinandersetzungen, die unvorhersehbare Folgen für die Leistungsdurchführung nach sich ziehen, befreien die Vertragsparteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von ihren Leistungspflichten, selbst wenn sie sich im Verzug befinden sollten. Eine automatische Vertragsauflösung ist damit nicht verbunden. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sich von einem solchen Hindernis zu benachrichtigen und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.§ 4 Pflichten des Werbekunden
1. Der Werbekunde ist verpflichtet, mit der Übersendung des Bestellformulars, spätestens jedoch einen Monat vor der geplanten Bereitstellung des vertragsgegenständlichen UniFreePrint-Papiers an die Copy-Shops eine druckbare Werbeanzeige in der vereinbarten Anzeigengröße an Unifreeprint zu übersenden. Der Werbepartner hat sich dabei an den von Unifreeprint unter http://www.unifreeprint.net/styleguide.html veröffentlichten Style-Guide zu orientieren. Bei verspäteten Übersendungen ist Unifreeprint nicht mehr zur Berücksichtigung der Werbeanzeige verpflichtet. Ersatzansprüche kann der Werbekunde in einem solchen Fall nicht geltend machen, bleibt jedoch zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Der Vergütungsanspruch von Unifreeprint verringert sich in einem solchen Fall um die ersparten Aufwendungen.2. Der Werbekunde ist verpflichtet, seine Werbeanzeige so zu gestalten, dass sie
- nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt;
- keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber- und Markenrechte) verletzt.
3. Der Werbekunde verpflichtet sich bei einem Verstoß gegen § 4 Abs. 2 dieser Bedingungen, Unifreeprint von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die diese gegen Unifreeprint geltend machen, freizustellen. Dies schließt auch den Ersatz angemessener Rechtsverfolgungskosten ein. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens behält sich Unifreeprint ausdrücklich vor.
§ 5 Pflichten von Unifreeprint
1. Unifreeprint verpflichtet sich zur vertragsgemäßen Lieferung des UniFreePrint-Papiers an die von dem Werbekunden erwählten Copy-Shops. Der Werbekunde hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass sämtliches geliefertes UniFreePrint-Papier innerhalb eines bestimmten Zeitraums von den Studenten verbraucht wird.2. Unifreeprint stellt durch entsprechende verbindliche Anweisungen an die Copy-Shops sicher, dass pro Student insgesamt nicht mehr als 120 Seiten UniFreePrint-Papier zur Verfügung gestellt werden.
3. Unifreeprint gewährt dem Werbekunden keinen Konkurrenzschutz. Neben dem Werbekunden können auch Mitbewerber Vertragsverhältnisse mit Unifreeprint eingehen.
4. Unifreeprint verpflichtet sich, die Urheberrechte des Werbekunden an von ihm gestalteten Werbeanzeigen zu wahren. Ihr ist insbesondere nur ein einfaches und einmaliges Nutzungsrecht an der gelieferten Anzeige eingeräumt.
5. Rechtzeitig - spätestens jedoch zwei Wochen - vor dem Druck übersendet Unifreeprint dem Werbekunden einen Korrekturabzug in digitaler Form des betreffenden Unifreeprint-Papiers. Änderungs- und und Korrekturwünsche des Werbekunden werden nur unter der Voraussetzung vorgenommen, dass sie Unifreeprint spätestens sieben Tage vor dem Druck des UniFreePrint-Papiers vorgeschlagen werden.
6. Sofern Unifreeprint Bereitstellungs- und Auslieferungstermine nennt, kann von diesen Termine um bis zu 14 Tage abgewichen werden.
§ 6 Gestaltung des Druckwerks
1. Die Auftragnehmerin behält sich je nach Bedarf vor, den Farbsättigungsgrad des vom Auftraggeber gelieferten Exemplars bis auf max. 70% der Ursprungsvorlage zu reduzieren und die Größe der Werbeanzeige auf das vom Auftraggeber bestellte Maß anzupassen.§ 7 Kündigung des Vertrages
1. Der Vertrag ist für beide Seiten vorbehaltlich der Ziffern 2 und 3 dieses Vertragsabschnittes nicht ordentlich kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.2. Unifreeprint hat das Recht, sich spätestens eine Woche nach Anzeigenschluss von dem Vertrag durch schriftliche Kündigung zu lösen, wenn nicht genügend Werbeaufträge eingegangen sind und die Vertragsdurchführung für Unifreeprint dadurch unzumutbar wird. Eine Unzumutbarkeit ist in der Regel anzunehmen, wenn nicht mindestens 70 % der Druckkosten und Druckkostenerstattungskosten durch Werbeaufträge für die jeweilige Semesterkopieraktion gedeckt werden können.
3. Sofern ein von dem Werbekunden erwählter Copy-Shop vor oder während der Vertragslaufzeit und vor dem Verbrauch des UniFreePrint-Papiers seinen Geschäftsbetrieb einstellt, hat Unifreeprint das Recht, das UniFreePrint-Papier an einen anderen Copy-Shop in einer Entfernung von maximal 1000m (Luftlinie) zur vertragsgemäßen Hochschule zu liefern. Findet sich kein alternativer Copy-Shop, haben beide Parteien das Recht, sich ohne Frist von dem Vertrag zu lösen.
§ 8 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Bei Auslieferung des vertragsgemäßen UniFreePrint-Papiers an die Copy-Shops erhält der Werbekunde eine Rechnung, die innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt zur Zahlung fällig ist. In der Rechnung genannte abweichende Zahlungsziele sind vorrangig zu erfüllen.2. Gerät der Werbekunde mit der Entrichtung der Vergütung in Verzug, so hat er die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch Unifreeprint bleibt davon unberührt.
§ 9 Haftung der Herausgeberin
1. Unifreeprint haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, die ihr selbst, einem Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen vorzuwerfen ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet Unifreeprint nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Der Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.2. Zu den vertragswesentlichen Pflichten von Unifreeprint gehört insbesondere die Hauptpflicht der Lieferung des vertragsgemäßen Unifreeprint-Papiers an die von dem Werbekunden erwählten Copy-Shops.
3. Für den Fall, dass Unifreeprint aus produktionstechnischen Gründen – schuldlos – zum Druck des Papiers nicht in der Lage ist oder ihr der Druck wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, bestehen keine Ansprüche, mit Ausnahme der Rückerstattung bereits geleisteter Vergütung.
4. Leichte drucktechnisch bedingte Farbabweichungen nach der HKS oder Pantonefarbskala stellen keine mangelhafte Vertragsausführung dar.
§ 10 Allgemeine Bestimmungen
1. Erfüllungsort ist Berlin.2. Gerichtsstand ist, sofern der Werbekunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Berlin.
3. Schriftliche Individualvereinbarungen gehen diesen AGB vor.
4. Die Aufrechnung gegenüber Forderungen von Unifreeprint ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Werbekunden möglich.
5. Der Werbekunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus mit Unifreeprint geschlossenen Verträgen als Ganzes oder einzelne Rechte und Pflichten hieraus abzutreten oder sonstige Rechte und Pflichten aus mit Unifreeprint geschlossenen Verträgen ohne deren Zustimmung in Gänze oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Sämtliche vertraglichen Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen.
6. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht.